Hier finden Sie diverse Informationen zum Karfreitag:

Schreiben von Bischof Michael Bünker vom 26.03.2019

Schreiben des Präsidenten der Synode A.B. Peter Krömer vom 21.03.2019

 

Der Karfreitag als "persönlicher Feiertag" im Jahr 2019 ist bis längstens 05.04.2019 beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin schriftlich anzumelden.

Ab dem Jahr 2020 muss dies drei Monate vorhergesehen geschehen.

Die Synode, das "Parlament" der Evangelischen Kirche A.B. und damit höchste gesetzgebende Organ hat in einer Sondersitzung am 9.3.2019 beschlossen, rechtliche Schritte gegen den Beschluss der Bundesregierung (Karfreitag als "persönlicher Feiertag" aus dem Urlaubskontigent) zu prüfen und eine Resolution für die "Einführung des als Karfreitag gesetzlichen Feiertag für alle" beschlossen.

Kommentar von Prof. Ulrich Körtner: Den Karfreitag auf dem Altar der Wirtschaft geopfert - Die österreichische Regierung stuft den Karfreitag zum "persönlichen Feiertag" herab

Karfreitag: Witwe von Norman Tendis appelliert an Bundesregierung


Weitere Informationen dazu hier


 

Weitere Informationen zur Diskussion um den Karfreitag als Feiertag: