AUSNAHMEN, FREIBETRÄGE UND ABSETZBARKEIT


Wenn Sie sich noch in Ausbildung befinden, Zivil- oder Präsenzdienst leisten, werden Sie vom Kirchenbeitrag befreit, sobald Sie unserer Kirchenbeitragsreferentin Bescheid (Schulbesuchsbestätigung, Studienbestätigung, etc.) gegeben haben. Wundern Sie sich nicht, dass Sie zunächst einen Kirchenbeitragsbescheid (Bitte um Einzahlung) zugeschickt bekommen und melden Sie sich einfach möglichst bald in Ihrer Pfarrgemeinde.

Von der Kirchenbeitragsgrundlage können auch verschiedene Absetzbeträge, z.B. für Kinder und Alleinverdienende abgezogen werden. Natürlich wird auch ein fehlendes regelmäßiges Einkommen durch Arbeitslosigkeit oder Karenzzeiten bei der Berechnung der Höhe Ihres Kirchenbeitrages berücksichtigt – wichtig ist nur auch hier, dass Sie uns (Ihrer Pfarrgemeinde) einfach Bescheid geben und allfällige Bestätigungen weiterreichen.

Bis zu EUR 400 Ihres Kirchenbeitrages können sie auch steuerlich absetzen.

Bei einer persönlichen und finanziellen Not es für unsere Kirche selbstverständlich, dass wir uns Ihre Anliegen – welcher Art auch immer – anhören. Es ist unser Anliegen, dass gerade Menschen in Not unsere Kirche als Heimat und nicht als weitere Bittstellerin erleben. Nehmen Sie in diesem Fall einfach Kontakt mit Ihrer Pfarrgemeinde auf – wir werden versuchen, einvernehmlich in einem persönlichen Gespräch eine für alle passende Lösung zu finden.

Gleichzeitig ist die Kirche aber auch verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Kirchenbeiträge gerecht und solidarisch gezahlt werden. Nur dann kann die Kirche vor Ort sein und vielen Menschen seelsorgerlichen Beistand leisten.
Der Kirchenbeitrag ist gesetzlich vorgeschrieben. Somit kann er letztlich auch vor Gericht eingeklagt werden. Klingt hart, ist aber letztlich nur fair – oder?