EINTRITT IN DIE EVANGELISCHE KIRCHE

Jeder und jede kann nur einer Kirche bzw. Religionsgemeinschaft angehören.

Sie können in unserer Gemeinde, einer Pfarrgemeinde A. und H.B., in die Evangelische Kirche A.B. (evangelisch-lutherisch) oder in die Evangelische Kirche H.B. (evangelisch-reformiert) eintreten.

Wenn Sie bereits in einer anderen Kirche getauft worden sind, wird die Taufe beim Eintritt in die Evangelische Kirche nicht wiederholt.


Sollten Sie noch nicht getauft sein, dann wird Ihre Pfarrerin/Ihr Pfarrer Sie gerne taufen.

Wenn Sie Mitglied einer anderen Kirche oder Religionsgemeinschaft sind, müssen Sie zuerst aus dieser austreten. Der Austritt erfolgt auf der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat. Bitte nehmen Sie dafür Ihre Taufbescheinigung und Ihren Meldezettel mit. Sollten Sie Ihren Taufschein nicht zur Hand haben, sind auch andere Nachweise wie etwa Kirchenbeitragsvorschreibungen, Bescheide oder Zahlungsbestätigungen über den Kirchenbeitrag ausreichend.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Pfarrerin/dem Pfarrer des zu Ihrem Wohnort zugehörigen Pfarramts auf, und vereinbaren Sie einen Termin für ein Eintrittsgespräch, in dem die Motivation Ihres Eintritts und Informationen über den Glauben evangelischer Prägung zur Sprache kommen werden.

Pfarrerin und Pfarrer der Johanneskirche Klagenfurt:


Pfarrerin Sabine Schmoly: Tel 0699-18877259
Pfarrer Gregor Schmoly: Tel 0699-18877254

Pfarramt: pg.klagenfurt-johanneskirche@evang.at, Tel. 0463 511607