Taufe

Was ist die Taufe?

Durch die Taufe wird man Christ/in und Mitglied einer Kirche und einer konkreten Gemeinde.
Wer getauft ist, gehört zu Gott: „Ich habe Dich bei Deinem Namen gerufen, Du gehörst zu mir.“ (Jesaja 43,1). Nichts kann uns von dieser Liebe Gottes, die uns bei der Taufe zuteil wird, trennen.
Ausführliche Informationen über die Taufe in unserer Kirche finden Sie hier.

Wann und wo wird getauft?

Gerne feiern wie die Taufe in einem der Gottesdienste am Sonntag in der Johanneskirche oder im Bethaus in Ferlach. Da trägt die Gottesdienstgemeinde die in der Regel kleinere Taufgemeinde durch ihren Gesang, beim gemeinsamen Glaubensbekenntnis und Vaterunser mit.

Es ist aber auch möglich, dass die Taufe in einem eigenen Taufgottesdienst gefeiert wird. Bitte treten Sie in jedem Fall rechtzeitig mit uns in Kontakt:

PG.Klagenfurt-Johanneskirche@evang.at

Das Patenamt

Bei der Taufe eines Kindes braucht es mindestens einen Paten oder eine Patin.
Wenn einer der Elternteile evangelisch ist, müssen die Pat/inn/en Mitglied einer in Österreich anerkannten christlichen Kirche egal welcher Konfession sein.
Ist kein Elternteil evangelisch, muss zumindest ein Pate bzw. eine Patin evangelisch sein.
Paten begleiten die getauften Kinder auf ihrem Glaubensweg. Die Aufgabe der Pat/inn/en endet mit der Konfirmation ihres Patenkindes. Ab dann übernimmt der junge Mensch selbst Verantwortung für seinen Glauben.
Bei der Taufe von Erwachsenen oder Jugendlichen sind keine Pat/inn/en erforderlich.

Vorbereitung

Um den Ablauf und die Gestaltung der Taufe gut vorzubereiten, wird vor der Taufe ein persönliches Gespräch vereinbart. Gerne können Sie den Taufgottesdienst aktiv mitgestalten, sei es durch Texte, Musik und Lieder oder in der Gestaltung des äußeren Rahmens der Feier.

Notwendige Unterlagen für die Taufe eines Kindes:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters (falls Sie verheiratet sind, reicht Ihre Heiratsurkunde)
  3. Patenamtsbestätigung der Patin / des Paten (= Bestätigung der aktiven Zugehörigkeit zu einer in Österreich anerkannten Kirche)

Von Evangelischen mit Hauptwohnsitz in Österreich können wir im Pfarramt die Daten selbst ermitteln.
Bei Evangelischen aus dem Ausland oder bei Mitgliedern einer anerkannten Kirche (z. B. römisch-katholisch, orthodox) ist eine Zugehörigkeitsbestätigung zur Kirche bzw. eine Patenbescheinigung vorzulegen.